Rechte
- Recht auf Information
Mitglieder des Elternvereins haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen. Die (der) Vorsitzende hat das Recht, Einblick in alle Erlasse zu nehmen. Von jenen Erlassen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, müssen sie/er ein Exemplar erhalten. - Recht auf Anhörung
Mitglieder des Elternvereins können der Schulleitung bzw. dem Lehrkörper Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. - Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
Der Elternverein hat das Recht eine Stellungnahme zur Auswahl der Unterrichtsmittel abzugeben (z.B. Schulbuchliste). Diese Stellungnahme muss dem Landesschulrat für Salzburg vorgelegt werden. Der Elternverein entsendet drei Vertreter in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).
Aufgaben und Pflichten
Aufgaben
- Wir nehmen im Rahmen der Schulpartnerschaft an der Gestaltung des Schullebens teil (Zusammenarbeit mit Direktion, Lehrern, Schülern und Eltern).
- Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit Direktorin Mag. Gudrun Mittermüller-Seeber, den Professorinnen und Professoren.
- Wir leisten einen finanziellen Beitrag bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel und Einrichtungen in Absprache mit Direktion, Lehrern, Schülern und Eltern.
- Wir geben finanzielle Unterstützung für Klassenveranstaltungen (Sport-, Kultur- und Kreativwochen, Exkursionen etc.).
- Ebenso geben wir finanziell schwächer gestellten Schüler/innen im Einzelfall einen Zuschuss zu schulbedingten Mehrausgaben, damit auch diese Schüler/innen an allen Schulveranstaltungen und Projekten teilnehmen können.
- Durch diese Maßnahmen wollen wir die Interessen der Schüler/innen zu fördern
Pflichten
- Wir wahren die Schüler/innen- und Elternrechte.
- Wir gehen gewissenhaft den von den Eltern als Mitgliedsbeiträgen zur Verfügung gestellten Geldmitteln um.
- Wir geben regelmäßig Bericht über unsere Aktivitäten und die Verwendung der Geldmittel.
Mitgliedschaft
Mitglieder sind grundsätzlich alle Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte der Schüler/innen, die den Mitgliedsbeitrag einbezahlt haben.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 12,- pro Schüler und Unterrichtsjahr. Wir sind aber über jede finanzielle Unterstützung darüber hinaus sehr dankbar. Die finanziellen Mittel aus den Mitgliedsbeiträgen kommen ausschließlich den Schülern und Schülerinnen des BORG Mittersill zugute.
Wenn mehrere Kinder die Schule gleichzeitig besuchen, ist der Mitgliedsbeitrag nur einmal zu bezahlen.
Bankverbindung:
Sparkasse Mittersill
IBAN: AT89 2040 2000 0000 3509
BIC: SPMIAT21XXX
Schulleitung und Elternverein
Laut § 63 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz hat die Schulleitung die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen ausdrücklich zu fördern.